
Radwege zweiter Klasse? Meine neue Beschwerde gegen Straßen.NRW ❄️🚲
Erinnert ihr euch an meine Beschwerde vom Januar wegen der vereisten Radwege ? Die Antwort von Straßen.NRW ist da und, nun ja, sie lässt uns Radfahrende ziemlich im Kalten stehen. Aber keine Sorge, ich lasse nicht locker und habe direkt das Verkehrsministerium eingeschaltet!
Ausreden statt Besenwagen?
Die Antwort des Landesbetriebs liest sich wie ein Katalog für Pechsträhnen: Kaputte Fahrzeuge, ausgefallene Dienstleister und eine Priorisierung, die uns Radbegeisterte ganz nach hinten schiebt. Angeblich wurde die L 361 fleißig geräumt – meine Fotos vom 08.01. zeigen aber eher eine Eislaufbahn als einen Radweg. Schon mal auf Spikes zur Arbeit gerudert? ⛸️
Dass man uns mit „technischen Defekten“ abspeist, riecht stark nach Organisationsversagen. Wer Mobilitätswende sagt, muss auch den Winterdienst für alle planen!
Das Gesetz auf unserer Seite: FaNaG NRW
Jetzt wird es juristisch spannend: Straßen.NRW beruht sich auf ein altes Leistungsheft. Doch wir haben seit 2022 das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW). Dort steht in § 2 schwarz auf weiß, dass der Radverkehr eine gleichberechtigte Verkehrsart ist. Eine Priorisierung, die Radwege erst räumt, wenn der letzte LKW-Parkplatz glänzt, ist damit schlicht nicht vereinbar.
Der nächste Schritt: Post für das Ministerium
Ich habe nun eine erneute Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in Düsseldorf geschickt. Hier ist für euch der Wortlaut meiner Argumentation:
Auszug aus der Beschwerde: „Die von Straßen.NRW angeführte Priorisierung widerspricht diametral dem FaNaG NRW, das in § 2 die Gleichstellung der Verkehrsarten fordert. Ein technischer Defekt an einem Fahrzeug darf nicht dazu führen, dass die Infrastruktur der aktiven Mobilität über Tage unpassierbar bleibt.“
Wir bleiben dran, damit wir auch im nächsten Winter sicher und entspannt durch den Kreis rollen können. Was meint ihr: Ist der Winterdienst bei euch auch eher „Glückssache“? ❄️🤔
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