
Das ist in Frechen Königsdorf an der Brauweilerstraße Richtung Aachener Straße. Die Straße, die hier kreuzt, ist die Bergstraße.
Frage ist, ob man hinter dieser Kreuzung auf der linken Seite als Radfahrer weiter fahren darf….

Die Ampeln deuten das wohl eher an, denn sie enthalten das Radsymbol.



Es geht um das Stück, das hier jetzt links an der Straße weiter läuft. Es ist in Gegenrichtung benutzungspflichtiger Radweg mit Zeichen 240, soweit ich mich erinnere ohne den Hinweis auf einen Zweirichtungsradweg.

Gute Frage, die einem durchaus Kopfschmerzen bereiten kann. Vermutlich gelten die Streuscheiben trotz „Radweg Ende“ noch für Linksabbieger, was mir aber schon wie eine haarsträubende Erklärung vor kommt. Mein Tipp: Weil diese Streuscheiben in Richtung Brauweiler korrekt angebracht wären ist dort ein Fehler in der Ausstattung der LZA unterlaufen. Wenn dies nicht zutrifft ist entweder die Beschilderung des letzten Wegstück bis zu Aachener Straße in beiden Richtungen fehlerhaft, abgesehen davon, dass dieses Stück ob der relativ dichten Bebauung dort sicherlich von einigem Fußverkehr frequentiert wird oder ich würde sie bestenfalls als zweite Option je nach Ampelschaltung annehmen die Straßenseite zu wechseln um mich auf die gegenüberliegende Richtungsfahrbahn einzuordnen, womit man sich dann über diese Verkehrsinsel eine Ampelschaltung ersparen könnte.
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Sehen wir die Sache doch mal so…
Erfolgte überhaupt eine Feststellung ob der Straßenbereich so gefährlich ist, daß ein Radweg angelegt werden muß (das ist ja in den meisten Fällen nicht der Fall, auch wenn seitens des Gesetzgebers vorgeschrieben)?
Dann, ist oder wäre eine Anordnung der Radwegbenutzngspflicht in Gegenrichtung, also linksseitig, die so ich das im Hinerstübchen habe, nur in Ausnahmefällen möglich ist, rechtens?
Und dies auch vor dem Hintergrund, daß die baulichen Gegebenheiten eingehalten werden?
Drei Punkte die zumindest für mich und im ersten Blick eine Radwegbenutzungspflicht in diesem Bereich für hinfällig halten.
Es sollte also ein Antrag gestellt werden, den ganzen Krempel mal auf den neusten Stand zu bringen (z demontieren). Andersrum, wenn unsereins so einen Mist verzapft, droht einem eine Klage wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.
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