
Es gibt ja noch Menschen, die „Frohe Pfingsten“ wünschen. War früher glaube ich üblich, heute etwas aus der Mode gekommen. Ich jedenfalls sende diesen Falschparkern einen frohen Pfingstgruß, und zwar über weg.li.
Im Titelbild ein besonders dreistes Verhalten auf dem neu angelegten Radfahrstreifen in Köln auf der Richard-Wagner-Straße kurz hinter der Bahnbrücke. „Wir müssen hier doch entladen“….. Jo, aber ich muss da auch lang fahren, und nicht nur ich. Da fahren gerade pro Stunde bestimm eine ordentliche dreistellige Anzahl von Radelnden um die Zeit (morgens gegen halb neun).


Das ist an einem anderen Tag, aber nur ein paar Meter weiter auf der Pilgrimstraße. Dreister geht es echt nicht. Da war niemand drin in den Blechbüchsen, deswegen konnte ich auch niemanden ansprechen.
Brauche ich ja auch nicht, eine Anzeige über weg.li reicht, auch wenn mir eine Freundin aus Hessen, die gerne Falschparker anzeigt, jetzt geschrieben hat, dass in Frankfurt nur ein Bruchteil der Falschparkeranzeigen auch bearbeitet werden. Die Begründung erscheint hanebüchen, schließlich könnten die Anzeigen, die über weg.li bei den Behörden eingehen, ja fast automatisiert durchgereicht werden. Tatsächlich ist es ja so, dass man als privater Anzeiger nie eine Auskunft dazu erhält, ob das Vergehen verfolgt wurde oder nicht. Begründung: Datenschutz. Ich glaube eher, Untätigkeitsschutz.
Egal, was nicht angezeigt wird, kann auch nicht verfolgt werden. Deswegen: weg.li!
Und so sieht das dann dort aus:

Das sagt die (experimentelle) KI von WordPress zum Thema Parken auf dem Radweg:
Das Parken auf Radwegen ist gemäß der Straßenverkehrsordnung verboten, da es die Sicherheit von Radfahrern gefährden kann. Es ist wichtig, dass Sie sich bewusst sind, dass bei einem Verstoß gegen diese Regelung Sie von der Polizei belangt werden können und ein Bußgeld droht.
Um mögliche Gefahren und Konflikte im Straßenverkehr zu vermeiden, sollten Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich auf ausgewiesenen Parkplätzen oder am Straßenrand abstellen. Achten Sie darauf, dass Sie beim Parken das übrige Verkehrsgeschehen nicht behindern oder gefährden. Es ist wichtig, dass Sie stets Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen und Radfahrer als gleichberechtigte Nutzer der Straßen respektieren.
Vergessen Sie nicht, dass durch verantwortungsvolles und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr dazu beitragen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Bitte halten Sie sich an die geltenden Verkehrsregeln und parken Sie nicht auf Radwegen.
Und das zum Thema „Bußgelder für Falschparken auf dem Radweg“:
*Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland vermehrt Sanktionen gegen das Falschparken auf Radwegen. Mittlerweile sind Bußgelder von bis zu 100 Euro und ein Punkt in Flensburg möglich. Diese Entwicklung ist vor allem durch das gestiegene öffentliche Bewusstsein für die Sicherheit von Radfahrern zustande gekommen. Denn durch das Falschparken auf Radwegen können diese in gefährliche Situationen geraten und es kommt zu Einschränkungen im Verkehrsfluss. Das Bußgeld soll daher als abschreckende Maßnahme wirken und für mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr sorgen.*
*Die Höhe des Bußgeldes ist jedoch nicht einheitlich geregelt, sondern variiert je nach Bundesland. In Baden-Württemberg beispielsweise beträgt es zwischen 20 und 35 Euro, in Berlin dagegen bis zu 100 Euro. Die konkrete Höhe hängt unter anderem davon ab, ob eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt oder ob der Radweg nur teilweise blockiert ist. In manchen Fällen kann auch das Abschleppen des Fahrzeugs angeordnet werden.*
Werden Sie beim Falschparken auf einem Radweg erwischt, sollten Sie das Bußgeld in jedem Fall akzeptieren und zahlen. Denn sowohl das Falschparken als auch das Nichtbezahlen des Bußgeldes können teure Folgen haben. Darüber hinaus ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass das korrekte Parken auf Radwegen dazu beiträgt, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und den Verkehrsfluss zu verbessern.
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