
Liebe Lesende, liebe Radsport-Interessierte, 👋
Ihr wisst ja, dass ich im Frühjahr öfter am sogenannten Sündenwäldchen war, in der Nähe des ehemaligen Ortes Manheim. Der Grund war schmerzlich: RWE wollte den Wald roden, um an den darunter liegenden Kies zu gelangen, der für die Stabilisierung der Tagebaukante wichtig ist. Ein großer Teil des Waldes ist leider schon verschwunden.
Was da genau passiert ist, das zeigt mein Beitrag „Kahlschlag“ vom 4. Februar ziemlich eindrücklich, finde ich.
RWE hat es damals aber nicht geschafft, das Wäldchen komplett zu roden, bevor die sogenannte Rodungssaison endete. Das lag sicher auch an der großen Anteilnahme der Bevölkerung, der Errichtung von Baumhäusern im Wäldchen und der Mahnwache, die in Manheim einen wichtigen Anlaufpunkt für mich und viele andere Menschen geboten hat.
Jetzt ist die Rodungssaison wieder eröffnet, aber bevor ich weiter schreibe, will ich doch mal etwas näher genau darauf eingehen. Es ist ein Thema, das alle Naturverbundenen – ob Radfahrer:in oder nicht – sehr beschäftigt.
Die Rodungssaison: Was das Gesetz erlaubt und verbietet
Die sogenannte Rodungssaison fällt in Deutschland in die Zeit, in der es das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erlaubt, Gehölze zu beseitigen. Diese Regelungen dienen primär dem Schutz der Tierwelt, insbesondere brütender Vögel.
Die gesetzliche Schonzeit: Brut- und Nistschutz
Laut § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt ein striktes Rodungsverbot in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September. Dieser Zeitraum ist die gesetzliche Schonzeit, in der wild lebende Tiere ihre Fortpflanzungs- und Aufzuchtstätten nutzen.
Verboten ist in dieser Zeit:
- Das Abschneiden, Beseitigen oder „auf den Stock setzen“ (radikales Kürzen) von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen.
- Das Verbot gilt grundsätzlich auch für Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Flächen stehen.
Die „Rodungssaison“: Zeitraum der Fällungen
Die eigentliche Rodungssaison – also der Zeitraum, in dem größere Fäll- und Rodungsarbeiten erlaubt sind – liegt demnach vom 1. Oktober bis zum 28. (bzw. 29.) Februar.
In dieser Zeit, außerhalb der Vegetations- und Brutperiode, dürfen Sie Hecken radikal zurückschneiden und Bäume fällen, sofern keine weiteren Schutzbestimmungen entgegenstehen.
Wichtige Ausnahmen und ganzjähriger Schutz
Es gibt allerdings einige wichtige Details und Ausnahmen, die das Ganze komplex machen:
- Schonende Form- und Pflegeschnitte: Ganzjährig erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, die dem Erhalt der Pflanze dienen oder lediglich den jährlichen Zuwachs begrenzen. Auch bei Obstgehölzen sind Pflegeschnitte oft ausgenommen.
- Bäume im Wald und im Privatgarten: Bäume, die im Wald stehen, sind von der zeitlichen Beschränkung oft ausgenommen. Auch Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen (dazu zählen private Haus- und Kleingärten) sind meist vom zeitlich befristeten Fällverbot (März bis September) ausgenommen.
- Der ganzjährige Artenschutz: Das ist der entscheidende Punkt! Unabhängig von der Rodungssaison gilt der allgemeine und besondere Artenschutz (§ 44 BNatSchG) ganzjährig. Das bedeutet: Selbst im Januar darf kein Baum gefällt oder keine Hecke geschnitten werden, wenn sich darin ein belegtes Nest, ein Fledermausquartier oder eine andere geschützte Ruhestätte befindet. Wer also rodet, muss sich immer vergewissern, dass keine Tiere gefährdet oder ihre Lebensstätten zerstört werden.
Gerade bei großen Projekten wie dem am Sündenwäldchen, das nicht im klassischen Wald, sondern an einer Abbruchkante liegt und wo Artenschutz eine Rolle spielte, können diese Fristen und Ausnahmen massive Auswirkungen haben.
Am Sonntag wollte ich mir ein aktuelles Bild der Lage machen. Auch, weil die Stadt Kerpen mittlerweile ein Betretungsverbot für das Gelände rund um das Wäldchen verhängt hat.
Der Anblick des Waldes hat mich erschreckt. Er wirkt aktuell noch schlechter und lichter, als ich ihn im Frühjahr in Erinnerung hatte. Ein trauriger Anblick. 😢

Das offizielle Betretungsverbot ist klar und an vielen Stellen gekennzeichnet,

aber es scheint auch ein inoffizielles zu geben, flankiert von ziemlich drakonischen Maßnahmen (siehe auch Titelbild). 

Insgesamt war die Szenerie viel belasteter als noch im Frühjahr. Die Bewegungsmöglichkeiten sind stark eingeschränkt.

An der Mahnwache begegnete mir viel Misstrauen. Mein – zugegebenermaßen – teures Rad und die Kamera (obwohl ich die Aufnahme natürlich ausgeschaltet hatte) wirkten wohl nicht sehr vertrauenerweckend. Viel Kommunikation kam leider nicht zustande.
Ich war froh, als ich aus Manheim wegkam. Das Ganze war sehr bedrückend. Allerdings bin ich ein paar Kilometer weiter vom Regen in die Traufe gekommen, aber dazu erzähle ich euch dann beim nächsten Mal mehr. Not nice. 😔
Wie erlebt ihr solche Spannungsfelder zwischen Natur und Industrie bei euren Touren? Schreibt mir eure Erfahrungen und Meinungen dazu in die Kommentare – oder lasst mir ein Like da, wenn ihr diesen Beitrag lesenswert findet und ihn teilen möchtet! Ich freue mich auf den Austausch mit euch allen. 👇

Kommentar verfassen