Take a ride on the wild side

Runter vom Radweg!

Gehwegparker Frechen Königsdorf Toyota

Kaum zu glauben, was Ihr hier auf dem Titelbild seht, oder? Da geht dann nix mehr, weder für Radfahrerinnen und Radfahrer noch für zu Fuß gehende, geschweige denn Kinderwagen, Rollstühle oder ähnliches. 

Ich habe mal nachgeschaut: Ich habe tatsächlich schon lange keine Falschparker mehr angezeigt und auch 2023 das letzte Mal hier geschrieben. Aber das hier war mir doch eine Nummer zu dreist. Und vielleicht mache ich es jetzt auch wieder öfter. 

Also, was ich öfter machen will: Falschparker anzeigen. Das geht ganz einfach mit dem Portal https://www.weg.li. Einfach registrieren mit einer EMAIL-Adresse oder, wenn Du schon registriert bist, anmelden. Klar, dass Du Deine eigenen Daten eingeben musst, denn die Anzeige muss natürlich rückverfolgbar sein. 

Und dann und das Vergehen in eine Maske eingeben. Ein Foto ist total hilfreich, unter bestimmten Umständen und mit bestimmten Einstellungen der Kamera und des Browsers kann weg.li aus dem Foto auch schon fast alle Angaben auslesen. 

Ich kenne Menschen, die das Anzeigen von Falschparkern sehr konsequent machen und damit auch insofern Erfolg haben, dass das Falschparken nicht nur geahndet, sondern durch entsprechende bauliche Einrichtungen auch verhindert wurde. 

Es geht mir, den anderen Anzeigenden und wahrscheinlich ja auch weg.li gar nicht um das Falschparken. Es geht darum, dass unsere Wege und Straßen unpassierbar werden oder die Durchfahrt extrem gefährlich wird. Hier wird Gewalt gegen uns Radfahrende in der Form angewendet, dass unsere Bewegungsfreiheit ver- oder massiv behindert wird, indem ein tonnenschwerer Metallklotz auf unserer Straße steht und wir nicht weiterfahren können. Diese Gewaltanwendung gehört bestraft, aber vor allem müssen wir erreichen, dass unsere Bewegungsfreiheit erhalten bleibt. Und dabei hilft weg.li ungemein. 

Also: registriert Euch bei weg.li, toleriert kein Falschparken mehr, macht Beweisfotos und zeigt Falschparker konsequent an! Das kann helfen, unsere (Bewegungs-) Freiheit zu behalten! 

Ich habe mal meine gute Freundin Petra Perplexity, Ihr wisst schon, die künstlich Intelligente, gefragt, was sie so vom Geh- oder Radwegparken hält, schaut mal: 

Gehweg- und Radwegparken: Rechtliche Lage, Sanktionen und Anzeigeverfahren

Das Parken auf Geh- und Radwegen ist ein häufig auftretendes Problem im Straßenverkehr, das nicht nur zu Behinderungen, sondern auch zu Gefährdungen führen kann. Hier ein Überblick über die Rechtslage, mögliche Sanktionen und wie man bei Verstößen Anzeige erstatten kann.

1. Rechtliche Situation

Parken auf Radwegen:
Grundsätzlich ist das Parken auf Radwegen verboten, da diese dem Schutz und der uneingeschränkten Nutzung durch Radfahrer vorbehalten sind. Eine Ausnahme besteht nur, wenn dies durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist. Das Parken auf dem Radweg stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt[1].

Parken auf Gehwegen:
Das Parken auf Gehwegen ist ebenfalls grundsätzlich verboten, allerdings kann es in bestimmten Fällen erlaubt sein, wenn durch Verkehrszeichen (z.B. Verkehrszeichen 315) oder Markierungen explizit eine Parkmöglichkeit ausgewiesen wird. Dabei gelten Einschränkungen, wie z.B. ein zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeuge von maximal 2,8 Tonnen und die Pflicht, Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen nicht zu behindern. Das Parken darf zudem keine Schachtdeckel oder andere technische Einrichtungen blockieren[2][3].

2. Rechtswidrigkeit und Sanktionen

Radwegparken:

  • Wird das Parken auf einem Radweg festgestellt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
  • Das Bußgeld beträgt mindestens 55 Euro.
  • Bei länger andauernder Behinderung (mehr als eine Stunde) kann das Bußgeld auf bis zu 80 Euro steigen.
  • Seit November 2021 können Bußgelder auf bis zu 100 Euro steigen und es kann ein Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) drohen[1].

Gehwegparken:

  • Ohne explizite Erlaubnis ist das Parken auf Gehwegen unzulässig und kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern sanktioniert werden.
  • Wird Fußgängerraum beeinträchtigt, kann dies zu höheren Bußgeldern führen.
  • Städte regeln individuell, ob und wo Gehwegparken erlaubt ist, mit Rücksicht auf Kommunikation und Sicherheit[2][3].

3. Anzeigeerstattung bei Verstößen

Wer das Parken auf Geh- oder Radwegen beobachtet und eine rechtswidrige Behinderung oder Gefährdung vermutet, kann folgende Schritte unternehmen:

  • Dokumentation: Am besten Beweisfotos machen, die das falsch geparkte Fahrzeug und den betroffenen Geh- oder Radweg zeigen. Zeitpunkt und Ort sollten ebenfalls festgehalten werden.
  • Meldung bei der Polizei oder Ordnungsbehörde: Die lokale Polizei oder das Ordnungsamt können über das Parkvergehen informiert werden. Die Behörden sind verpflichtet, solche Verstöße zu prüfen und gegebenenfalls Bußgelder zu verhängen.
  • Hinweis auf Gefährdung: Besonders wenn das Parken den Verkehr behindert oder Fußgänger in Gefahr bringt (z.B. Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer), sollte dies deutlich gemacht werden, um eine schnelle Reaktion zu bewirken.

Viele Städte bieten inzwischen auch Online-Portale oder Apps, über die solche Verstöße gemeldet werden können. So wird die Bearbeitung einfacher und schneller.


Fazit

Das Parken auf Radwegen ist grundsätzlich verboten und zieht scharfe Sanktionen nach sich, bis zu 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Das Parken auf Gehwegen ist nur an wenigen, klar gekennzeichneten Stellen erlaubt. Sowohl Radfahrer als auch Fußgänger profitieren von der konsequenten Ahndung dieser Verstöße, da dadurch Sicherheit und Bewegungsfreiheit erhalten bleiben. Wer entsprechende Verstöße bemerkt, sollte nicht zögern, bei den zuständigen Behörden Anzeige zu erstatten, idealerweise mit Beweisfotos und detaillierten Informationen[1][2][3].

Citations:
[1] https://www.adfc.de/artikel/bussgeldkatalog-fuer-radfahrende
[2] https://www.bussgeldkatalog.net/parken-auf-radweg/
[3] https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/auf-dem-gehweg/
[4] https://www.bussgeldkatalog.org/parken-auf-radweg/
[5] https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/media/2023/2/7/9dbc29ec452d8d4134f85f9df9a37a60/FUSS-e.V.-Parken-auf-Gehwegen-2022.pdf

Auch über weg.li weiß Petra einiges:

Das Portal weg.li ist eine einfach nutzbare Online-Plattform, mit der Falschparker schnell und unkompliziert an die zuständigen Behörden gemeldet werden können. Ziel ist es, für sichere Radwege und freie Bürgersteige zu sorgen und die bestehende Infrastruktur vor Falschparkern zu schützen – besonders zugunsten von Fußgängern, Kindern und Radfahrern[1][2].

Funktionsweise von weg.li

  • Fotos machen: Nutzer machen ein oder zwei Beweisfotos von einem falsch geparkten Fahrzeug, auf denen das Kennzeichen und die Tatbestände (z.B. Parken auf dem Radweg oder Gehweg) deutlich zu erkennen sind.
  • Hochladen und Verstoß beschreiben: Die Fotos werden auf der weg.li-Website hochgeladen. Nutzer beschreiben kurz den Vorfall (z.B. Parken auf dem Radweg, Sperrfläche oder in zweiter Reihe).
  • Meldung erstellen: weg.li bereitet eine Anzeige für das zuständige Ordnungsamt vor. Einzelne Meldungen können ebenso bearbeitet werden wie mehrere Falschparker als Massen-Upload.
  • Anzeige absetzen: Die fertige Meldung wird per E-Mail an die Behörde versendet. So wird die Verkehrswende aktiv unterstützt und die bestehenden Regeln besser durchgesetzt[1][2].

Besonderheiten

  • Einfache Bedienung: Die Plattform ist klar strukturiert und lässt sich intuitiv über Smartphone oder Desktop nutzen.
  • Community-Gedanke: weg.li ermöglicht es allen Bürger:innen, Verantwortung für sichere Straßen zu übernehmen und Missstände zu melden.
  • Transparenz und Motivation: Auf der Startseite sind aktuelle Ziele (Wochen-, Monats- und Jahresziele) für Anzeigen und Fortschritte sichtbar, um gemeinsam gegen Falschparken vorzugehen[1].

Zusammenfassend ist weg.li eine effiziente und niedrigschwellige Lösung, um Verstöße gegen Parkregeln schnell zu melden und damit zur Verkehrssicherheit beizutragen[1][2].

Citations:
[1] https://www.weg.li
[2] https://www.weg.li/charges/112304-sie-parkten-langer-als-3-stunden-auf-einer-schmalen-fahrbahn-gegenuber-einer-grundstucksein-bzw-ausfahrt
[3] https://www.weg.li/charges/141245-sie-benutzten-die-sperrflache-zeichen-298-zum-parken
[4] https://www.weg.li/charges/142284-sie-parkten-unberechtigt-auf-einem-parkplatz-fur-elektrisch-betriebene-fahrzeuge-zeichen-314-315-mit-zusatzzeichen
[5] https://www.weg.li/faq

Kommentare

  1. Falschen Radweg benutzt?

    1. Nur bis dorthin 😂

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